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Der Begriff „Racheporno“ bezieht sich auf die Veröffentlichung kompromittierender Fotos oder Videos im Internet ohne Zustimmung der Fotomotive.
Opfer sind in erster Linie junge Frauen, und in vielen Fällen sind die Täter Ex-Partner oder andere, die das Opfer durch Veröffentlichung des Materials demütigen bzw. das Ansehen des Opfers schädigen möchten.
In den letzten Jahren hat die Zunahme von Aktivitäten wie Sexting (das Versenden sexuell eindeutiger privater Bilder) auch zu einem Wachstum bei den Fällen von Racheporno geführt.
Racheporno ist ein Verbrechen, das strafbar ist
In Spanien warnt die Datenschutzbehörde, dass Erpressung oder die Drohung, explizite Bilder, Videos oder Audiodateien eines Partners ohne dessen Zustimmung zu verbreiten, eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt. Jeder, der für die Veröffentlichung oder Weitergabe solchen Materials verantwortlich ist, kann mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu einem Jahr bestraft werden (Artikel 197.1 des spanischen Strafgesetzbuchs).
Daher begeht jeder, der explizite Bilder einer anderen Person veröffentlicht – aufgenommen mit oder ohne Einwilligung – ein sexuelles Missbrauchsverbrechen; es liegt zwar keine physische Gewalt vor, aber es sind psychische Schäden möglich, die gesetzlich geahndet werden können. Rachepornos können den zuständigen Behörden gemeldet werden, in Spanien beispielsweise der nationalen Polizei oder der Behörde zur Bekämpfung digitaler Kriminalität der Guardia Civil. Außerdem gibt es Websites wie Protección Online, die das Bewusstsein für diese Art von Aktivitäten erhöhen.
Die in der Europäischen Union 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich speziell auf diese Art von Straftaten, was dazu geführt hat, dass zusätzliche Maßnahmen in nationales Recht umgesetzt wurden.